Entschädigungspflicht im Home Working von Arbeitgeber.
Gemäss kürzlich ergangenem Urteil des Bundesgerichts besteht im Home Working eine Entschädigungspflicht des Arbeitgebers für die Nutzung eines Zimmers in der Privatwohnung als Büro. Dies wenn der Arbeitgeber selber keine Büroräumlichkeiten zur Verfügung stellt, das heisst insbesondere für den Fall, dass der Arbeitgeber den Angestellten zu Home Working verpflichtet. Auch gibt es in solchen Fällen allenfalls eine Entschädigungspflicht für weitere Büroutensilien wie Drucker, Bürostuhl etc.
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