Wichtige Änderungen im Arbeitsrecht per 1. Januar 2021
Anspruch auf einen Vaterschaftsurlaub von 2 Wochen (Art. 329g OR): Zu beziehen innerhalb von 6 Monaten ab Geburt (kann auch tage- oder wochenweise geschehen).
Anspruch auf bezahlten Urlaub zur Betreuung von Familienmitgliedern oder Lebenspartnern mit gesundheitlicher Beeinträchtigung (Art. 329h OR); höchstens 3 Tage pro Ereignis und höchstens 10 Tage pro Jahr.
Eine weitere wichtige Änderung bezüglich der Pflege von schwerkranken Kindern (Betreuungsurlaub von bis zu 14 Wochen) gemäss Art. 329i nOR wird per 1. Juli 2021 in Kraft treten.