Arbeitszeugnisse
Das Bundesgericht hat die Frage der Verjährungsfrist für die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses geklärt. Anders als für Lohnansprüche oder den Ferienanspruch, welche bereits nach fünf Jahren verjähren, verjährt der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis erst nach zehn Jahren (Urteil 4A_295/2020).
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