Bonusproblematik im Arbeitsrecht .
Mit Entscheid vom 18. Dezember 2019 (4A_155/2019) hat das Bundesgericht die Rechtsprechung zur Bonusproblematik im Arbeitsrecht einmal mehr bestätigt. Insbesondere hat das Bundesgericht auch ausgeführt, dass sich die Referenzperiode zur Beurteilung, ob ein sehr hohes Einkommen im Sinne der Rechtsprechung vorliegt, auf das Jahr, für welches ein Bonus eingeklagt wird, beschränkt, wenn der Lohn in diesem Jahr sich im Rahmen der andere Jahre bewege.
Das Urteil kann unter folgendem Link abgerufen werden:
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