Einleitung Ehescheidung gegen den Willen des Ehepartners
Sie können sich gegen den Willen des Ehepartners scheiden, allerdings erst nach Ablauf einer zweijährigen Trennungszeit. Zuvor ist eine Scheidung nur einvernehmlich möglich, indem Sie dem Gericht ein vollständige Scheidungskonvention einreichen oder zumindest eine Teileinigung in Bezug auf den Scheidungswillen. Im letzteren Fall, wird das Gericht über die Nebenfolgen wie Unterhalt und Güterrecht entscheiden.